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Merkzeichen "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" (B)

Wenn Sie bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge Ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, um Gefahren für sich oder andere zu vermeiden, wird das Merkzeichen "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" (B) festgestellt.
Die fremde Hilfe muss regelmäßig notwendig und erforderlich sein.

Unterschiedliche Gesundheitsstörungen können die Ursache dafür sein, die Sie in der bundeseinheitlich geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung nachlesen können.

Mit der Anerkennung des Merkzeichens "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" wird Ihre Begleitperson kostenlos befördert, muss aber, aufgrund der Platzreservierung, beim Ticket-Kauf angemeldet werden.

Einige Fluggesellschaften bieten ebenfalls Ermäßigungen an.
Dieses ist bei der Buchung zu erfragen.