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Antrag nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Die Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei den jeweiligen zuständigen Versorgungsbehörden vor Ort zu stellen. Im Land Bremen ist das Amt für Versorgung und Integration Bremen – AVIB zuständig.

Antrag nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht
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