Sie sind hier:

Das neue Soziale Entschädigungsrecht

Die Bundesrepublik lässt Menschen, die unverschuldet einen Gesundheitsschaden erlitten haben, nicht allein. Voraussetzung für die sogenannte Soziale Entschädigung ist, dass die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung für das schädigende Ereignis trägt. Das kann zum Beispiel bei Terroranschlägen, Gewaltanwendung oder Impfkomplikationen der Fall sein.
Die gesetzlichen Regelungen dazu wurden erweitert und im neuen Sozialgesetzbuch XIV zusammengefasst, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Eine Neuerung ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und von Sexualstraftaten Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können.

Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem Schnelle Hilfen eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt.

Weitere Informationen zu Schnelle Hilfen, Traumaambulanzen und Fallmanagement finden Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V.:

BIH Traumaambulanz
BIH Fallmanagement

Informationen zum Fallmanagement im Land Bremen finden Sie in unserem Flyer: Flyer Fallmanagement Bremen (pdf, 1.2 MB).

Informationen zu den Traumaambulanzen im Land Bremen finden Sie hier:
Trauma-Ambulanzen

Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Um sie zu erhalten, ist ein Antrag an den zuständigen Träger im jeweiligen Bundesland erforderlich. Für das Land Bremen ist das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen – AVIB zuständig.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V. BIH Soziale Entschädigung sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) BMAS - Das neue Soziale Entschädigungsrecht.

Flyer zur sozialen Entschädigung und dem Fallmanagement in 21 weiteren Sprachen finden Sie hier:
Publikationen zur Sozialen Entschädigung | BIH
Hier finden Sie zudem ein Informationsheft des BMAS zum Sozialen Entschädigungsrecht, das auch in Leichter Sprache verfügbar ist.
Weitere Informationen sind zudem unter Dienstleistungssucheverfügbar.

You can find detailed information on social compensation law in English here:
Socialcompensation law - BMAS.
This includes an application for crime victim’s compensation in English.

Further information on social compensation law is available under Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigte beantragen.
Please note that an automatic translation into English is available by selecting “English” on the top right of the website.