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Merkzeichen "Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung" (RF)

Die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn folgende Gesundheitsstörungen vorliegen:

  • Sehbehinderung mit einem Einzel-Grad der Behinderung von
    mindestens 60
    oder
  • Hörbehinderung mit einem Einzel-Grad der Behinderung von mindestens 50
    oder
  • wenn nicht nur vorübergehend ein Grad der Behinderung von wenigstens 80 vorliegt und Sie wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

Mit der Anerkennung des Merkzeichens "RF" können Sie die Rundfunk- und Fernsehgebührenermäßigung/-befreiung beantragen.
Außerdem können Sie eine Gebührenermäßigung beim Telefonanbieter beantragen.

Auskünfte erhalten Sie auf der Seite www.Rundfunkbeitrag.de und bei Ihrem Telefonanbieter.

Weitere Informationen können Sie auch unserem Flyer Rundfunkbeitrag (pdf, 431.4 KB) entnehmen.

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und mit der Bescheinigung des AVIB an die auf dem Formular angegebene Anschrift gesandt werden. Eine Ermäßigung oder Befreiung kann rückwirkend ab dem Datum des Bescheids bewilligt werden, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Bescheiderteilung des AVIB eingegangen ist. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Änderungen zum 01.01.2013
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung" (RF) zuerkannt wurde, haben ab 01.01.2013 einen Anspruch auf einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von einem Drittel, derzeit monatlich 5,99 Euro.

Die volle Befreiung erhalten nur noch taubblinde Menschen, die dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen müssen.