Das Inklusionsamt ist ein Dezernat des Amtes für Versorgung und Inklusion Bremen.
Schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber können von uns fachkundige Beratung und finanzielle Hilfen bekommen, um neue Arbeitsplätze behinderungsgerecht zu gestalten und um bestehende Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Die Aufgaben der Inklusionsämter sind in § 185 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) geregelt. Sie umfassen die folgenden Bereiche: