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Allgemeines

Das Amt für Versorgung und Integration Bremen stellt einen Schwerbehindertenausweis aus, wenn mindestens ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt wird.
Dieser Ausweis dient als Nachweis Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft und beinhaltet den Grad der Behinderung sowie eventuell anerkannte Merkzeichen.

Der Schwerbehindertenausweis ist bundesweit gültig und enthält ab dem 10. Lebensjahr ein Passfoto.

Sie können damit Rechte und Nachteilsausgleiche beantragen.
Somit brauchen Sie nicht Ihren Feststellungsbescheid bei den jeweiligen Stellen vorzulegen, da hier die Gesundheitsstörungen aufgeführt werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel unbefristet ausgestellt.

Ausnahmen:

  • Befristeter Aufenthaltstitel
  • Nachuntersuchung
  • Lebensalter unter 16 Jahre

Weitere Informationen können Sie auch unserem Flyer Schwerbehindertenausweis in leichter Sprache (pdf, 1.3 MB) entnehmen.

Das Amt für Versorgung und Integration Bremen unterscheidet in 2 Ausweisarten:

1. Grüner Schwerbehindertenausweis
(ohne Freifahrtberechtigung)

Hilfestellung

2. Grün-orangefarbener Schwerbehindertenausweis
(mit Freifahrtberechtigung)

Hilfestellung

Auf Wunsch sind auch kostenlose Schwer-in-Ordnung-Hüllen für den Schwerbehindertenausweis erhältlich.

Internationaler Schwerbehindertenausweis

Es gibt zur Zeit keinen internationalen Schwerbehindertenausweis. Durch einen in Deutschland ausgestellten Schwerbehindertenausweis können die Nachteilsausgleiche nach deutschem Recht eingefordert werden. Ein solcher Ausweis besitzt folglich nur in Deutschland Gültigkeit.