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Schwerbehindertenausweis ohne Freifahrtberechtigung

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten, Nachteilsausgleichen sowie Vergünstigungen, die aufgrund tariflicher Grundlagen zustehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst nähere Auskünfte bei den jeweiligen Stellen einholen müssen.

Hier einige Nachteilsausgleiche, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können:

  • Steuerliche Ermäßigungen
    (genaue Auskünfte erteilt das Finanzamt)
  • Besonderer Kündigungsschutz
    (hier wenden Sie sich bitte an das Integrationsamt)
  • Eine Arbeitswoche Zusatzurlaub
  • Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter anderem Beratung, Vermittlung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen
    (genaue Auskünfte erteilt das Integrationsamt
  • Nutzung gekennzeichneter Sitzplätze in Verkehrsmitteln
  • Ermäßigung von Eintrittspreisen/Mitgliedsbeiträgen
    (bitte jeweils beim Veranstalter erfragen)
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beigetreten werden
    (bitte wenden Sie sich hier direkt an die Krankenkassen)
  • Befreiung von Zuzahlungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen (bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenversicherung)
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann vorzeitig Altersrente bezogen werden (Auskünfte erteilen die Rentenversicherungsträger/Versicherungsämter)

Wenn bei Ihnen das Merkzeichen "RF" (Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung) festgestellt wurde, können Sie sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.Rundfunkbeitrag.de.