Die betriebliche Prävention gewinnt immer mehr an positiver Bedeutung bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Viele Schwierigkeiten, die ein Beschäftigungsverhältnis mit sich bringen kann, lassen sich präventiv gut beheben und sichern den Betrieben und Dienststellen die Weiterbeschäftigung ihres erfahrenen Fachpersonals – bevor alle Stricke reißen. Trotzdem lassen sich Kündigungen nicht in jedem Fall vermeiden. Dann ist es wichtig, die wichtigsten Zusammenhänge zu kennen, um rechtssicher handeln zu können:
• Prävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX:
Für wen gilt das?
Wann ist Prävention notwendig?
Wer muss es durchführen
Wie ist das Verfahren?
Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es?
• Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen (§§ 168 ff. SGB IX)
Kündigungsarten
Wann ist die Zustimmung des Integrationsamtes notwendig?
Wie ist das Kündigungsschutzverfahren?