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Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst (IFD) berät und unterstützt behinderte Menschen im Arbeitsleben und bietet Hilfestellung für deren Kollegen, Vorgesetzte und Arbeitgeber.

Die Zielgruppen des IFD sind insbesondere:

  • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an berufsbegleitender Betreuung
  • Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die nach zielgerichteter Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen können und
  • schwerbehinderte Schulabgänger, die zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines IFD angewiesen sind.
  • Die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten
  • die Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen zu unterstützen
  • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten
  • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu akquirieren und zu vermitteln
  • die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten
  • die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz – soweit erforderlich – zu begleiten
  • die Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsumfeld zu informieren
  • für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung zu sorgen
  • als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen
  • in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für den schwerbehinderten Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.

Der IFD arbeitet bei seinen Aufgaben eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, den Integrationsteams, Rehabilitationseinrichtungen, den Handwerks- und Handelskammern usw. zusammen.

Der IFD ist ein gemeinsames Dienstleistungsangebot von mehreren gesetzlichen Leistungsträgern für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Das Integrationsamt ist der Hauptauftraggeber des IFD und finanziert diesen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Der IFD wird auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und ggf. der Träger der Arbeitsvermittlung tätig, um besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.
Besonders bei Menschen, die behindert, aber nicht schwerbehindert sind, sind die Rehabilitationsträger Auftraggeber des IFD.

Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (§§ 185 und 192 ff.) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a und 28) geregelt.

Sebastian Kania