Wenn Sie gehörlose oder hörbehinderte MitarbeiterInnen beschäftigen, die vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren, ziehen Sie zu Besprechungen DolmetscherInnen hinzu.
Die Kosten, die Ihnen dafür entstehen, können auf Antrag vom Inklusionsamt übernommen werden.
Hinweis:
Der Antrag ist beim Inklusionsamt zu stellen vor dem Termin, zu dem DolmetscherInnen hinzugezogen werden.
Falls das Beschäftigungsverhältnis noch nicht lange besteht, kommt als Kostenträger die Agentur für Arbeit in Betracht.
Leistungsumfang:
Der Stundensatz, den das Inklusionsamt maximal übernimmt, liegt aktuell bei 93 € und ist durch eine Vereinbarung zwischen dem Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bremen und dem Inklusionsamt Bremen geregelt.
Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 a Sozialgesetzbuch IX in Verbindung mit
§ 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)