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Allgemeines

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis, wenn mindestens ein Grad der Behinderung von 50 erreicht wird.
Dieser dient als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft.

Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen, um weitere behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Zur allgemeinen Information verweisen wir auf unser Merkblatt (pdf, 211.3 KB) und unsere Flyer über

Unter anderem können folgende Rechte, abhängig von der Höhe des Grades der Behinderung und der anerkannten Merkzeichen, mit der Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft erlangt werden:

  • Einkommensteuerfreibetrag
  • Besonderer Kündigungsschutz (Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nur mit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes im Amt für Versorgung und Integration Bremen zulässig)
  • Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, besteht die Möglichkeit der Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Dieses gilt jedoch nur, wenn Sie ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können
  • Eine Arbeitswoche Zusatzurlaub im Jahr (Grad der Behinderung mindestens 50)
  • Besondere Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen im Arbeitsleben
  • Hilfen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
  • Eintrittsermäßigungen/Beitragsermäßigungen
  • Vorzeitiger Eintritt in die Altersrente (beim Rentenversicherungsträger zu erfragen)
  • Euro-Schlüssel, Toilettenschlüssel (nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.behindertenbeauftragter.bremen.de)

Stadtführer Barrierefreies Bremen

Im Stadtführer Barrierefreies Bremen sind Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen, von Gastronomie und Hotels zusammengetragen worden. So sollen Alltag und Reisen in Bremen für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, Sehbehinderte, Blinde, Hörbehinderte, Gehörlose und Menschen mit Lernbehinderungen erleichtert werden.

Den Stadtführer finden Sie unter www.bremen.de/barrierefrei.