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Merkzeichen "erhebliche Gehbehinderung" (G)

Eine erhebliche Gehbehinderung wird bei Personen festgestellt, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind und keine üblichen Wegstrecken mehr zu Fuß zurücklegen können.

Unterschiedliche Gesundheitsstörungen können die Ursache dafür sein, die Sie in der bundeseinheitlich geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung nachlesen können.

Mit der Anerkennung des Merkzeichens "erhebliche Gehbehinderung" können Sie unterschiedliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die wir in einem Merkblatt (pdf, 211.3 KB) und einem Flyer Personenbeförderung in leichter Sprache (pdf, 562.7 KB) für Sie zusammengefasst haben.