Sie sind hier:
  • Startseite

Amt für Versorgung und Integration Bremen -AVIB- bleibt "zwischen den Jahren" geschlossen

Von Montag, den 29. Dezember 2025 bis einschließlich Freitag, den 2. Januar 2026 bleibt das Amt für Versorgung und Integration Bremen sowie die Außenstelle in Bremerhaven geschlossen. In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu erreichen. Ab Montag, den 5. Januar 2026 wird der reguläre Dienstbetrieb wieder aufgenommen.

AVIB schaltet Faxgerät ab

Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.01.2026 nicht mehr per Fax erreichbar sind. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, uns schriftlich per Post, E-Mail oder das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zu erreichen.

Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie alle aktuellen Meldungen! WEITER

Willkommen

Amt für Versorgung und Inklusion Bremen in der Rückansicht
Rückansicht des Amtes für Versorgung und Inklusion Bremen

Liebe Besucherin, lieber Besucher!

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des
Amtes für Versorgung und Inklusion Bremen - AVIB - (ehemals Versorgungsamt Bremen).

Das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen hat ein breit gefächertes Aufgabenfeld.

Es stellt zum Beispiel fest, ob und in welchem Grad eine Behinderung vorliegt und stellt Schwerbehindertenausweise für Menschen mit Behinderung aus.

Im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts werden unter anderem monatliche Entschädigungszahlungen, Leistungen der Krankenbehandlung, Teilhabeleistungen und Einzelfallhilfen nach dem Sozialgesetzbuch XIV erbracht.

Für die Beurteilung der gesundheitlichen Verhältnisse ist der versorgungsärztliche Dienst zuständig. Er erstellt die gutachtliche Stellungnahme nach der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Das Dezernat Rechtsangelegenheiten ist zuständig für Widersprüche und Klagen. Sobald einem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, erfolgt eine erneute Prüfung durch das Dezernat Rechtsangelegenheiten.

Inklusionsamt
Eingang des Amtes für Versorgung und Inklusion Bremen

Das Inklusionsamt ist als Teil des Amtes für Versorgung und Inklusion Bremen Ansprechpartner für schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen.

Die Aufgaben des Inklusionsamtes umfassen insbesondere den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Aufklärungs-,
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen und die Verwendung der Ausgleichsabgabe.

Das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen verfügt über eine Außenstelle in Bremerhaven.
Sie befindet sich in der Barkhausenstr. 22, 27568 Bremerhaven.
Auch hier können Anträge gestellt und Beratungen in Anspruch genommen werden.

Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte gleichermaßen auf Männer und Frauen.

Ihre Anregungen, Wünsche und Kritik nehmen wir gern entgegen.

Ihr Amt für Versorgung und Inklusion Bremen