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Feststellung der Behinderung und das Gleichstellungsverfahren

Menschen mit Behinderungen sind längst Teil unseres gesellschaftlichen und betrieblichen Alltags. Trotzdem gibt es immer noch viele Unsicherheiten im gemeinsamen Umgang. Das kann daran liegen, dass viele nicht wissen, was sich medizinisch und rechtlich dahinter verbirgt. Einzelthemen sind:

• Was bedeutet „behindert, schwerbehindert, gleichgestellt“ nach dem Gesetz?
• Wer stellt das fest?
• Wer entscheidet auf welcher Grundlage darüber?
• Wie können behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden?
• Was bedeutet die Gleichstellung und wer entscheidet darüber?
• Welche rechtlichen Auswirkungen können Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung im Arbeitsleben haben?

Leitung
Sabine Wolle-Siemens, Sabine Rosenbrock
Beginn
20.11.2025
Ende:
20.11.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss
04.11.2025
Anzahl freier Plätze
16/5 (normal/Warteliste)
Veranstaltungsort
Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen, Schulungsraum 0.06 Erdgeschoss
Kontakt/Anmeldung
Frau Sonja Otten
Tel.: +49 421 361-5403
E-Mail: sonja.otten@avib.bremen.de

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