Die Rolle des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers ist zentral für die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds und der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Er hat den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich zu vertreten und arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der SBV, dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat bzw. Personalrat
Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber hat nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, verantwortlich vertritt. Das Integrationsamt bietet ein Tagesseminar an, das thematisch speziell auf Inklusionsbeauftragte und Personalverantwortliche abgestimmt ist.
• Amt, Rechtstellung und Aufgaben
• die Rechte und Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus dem Teil 3 des SGB IX
• die Ansprüche der schwerbehinderten Beschäftigten
• Gestaltung der Zusammenarbeit mit der SBV, dem Betriebs-/Personalrat und anderen internen Partnern
• externe Partner und Unterstützungsangebote
Nutzen Sie diese Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch und Aufbau eines Netzwerkes.