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Förderung von Modell- und Forschungsvorhaben / Ausgleichsfonds des Bundes

Für bestimmte Vorhaben kann eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds in Betracht kommen. Der Ausgleichsfonds ist als zweckgebundene Vermögensmasse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet. Die Finanzierung erfolgt über Abführungen der Integrationsämter aus der von ihnen erhobenen Ausgleichsabgabe.

Aus dem Ausgleichsfonds können überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • überregionale Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere durch betriebliches Eingliederungsmanagement, und der Förderung der Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher,
  • Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, sofern diesen Maßnahmen überregionale Bedeutung zukommt.

Die rechtlichen Grundlagen für den Ausgleichsfonds sind geregelt in § 161 Sozialgesetzbuch IX und §§ 35 bis 45 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.