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Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Während jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, sind in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent der Mitarbeiter schwerbehindert.

Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe und Abteilungen. Sie unterliegen den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen.

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen:

  • Beschäftigung mit tariflicher oder ortsüblicher Vergütung
  • arbeitsbegleitende Betreuung
  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und
  • Unterstützung bei der Vermittlung in eine andere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die gesetzlichen Regelungen zu Inklusionsbetrieben finden Sie in den §§ 215 - 218 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Imagekampagne "Mehr Inklusion Bremen" gestartet

Um ein positives Bild der Inklusionsmaßnahmen im gesamten Bundesland zu vermitteln und Unternehmen zu erreichen, die Interesse daran haben, sich dem Integrationsprozess anzuschließen und freie Stellen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, führen wir gemeinsam mit der lag if Bremen und einigen Inklusionsbetrieben des Landes die Imagekampagne "Mehr Inklusion Bremen" durch.

Das Ziel der Kampagne "Mehr Inklusion Bremen" ist es, das Bewusstsein für Inklusion zu fördern und ein positives Bild der Inklusionsmaßnahmen in Bremen zu vermitteln.

Wir möchten Unternehmen dazu ermutigen, sich dem Integrationsprozess anzuschließen und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Unterstützen Sie mit Ihrem Unternehmen die Überwindung von Barrieren und schaffen Sie gemeinsam mit uns eine inklusive Gesellschaft. Hierbei stellt bereits die Besetzung eines einzelnen Arbeitsplatzes mit einem Menschen mit Behinderung einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion dar.

Wenn Sie die Kampagne unterstützen wollen, folgen Sie ihr in den Sozialen Medien. Sie finden "Mehr Inklusion Bremen" bei Instagram, Facebook und LinkedIn. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage zur Kampagne.

In Inklusionsbetrieben werden schwerbehinderte Menschen beschäftigt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände (z. B. Alter, mangelnde Qualifikation) trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Zu dieser Zielgruppe gehören insbesondere:

  • schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachhaltig auswirkt
  • schwerbehinderte Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder in psychiatrischen Einrichtungen auf den Übergang in einen Betrieb vorbereitet wurden
  • schwerbehinderte Schulabgänger, die in einem Inklusionbetrieb an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen
  • schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind.

Inklusionsbetriebe werden vom Integrationsamt finanziell unterstützt, sowohl durch einmalige als auch durch monatliche Zuschüsse.

Von den Investitionskosten, die für den Aufbau eines neuen Inklusionsbetriebes entstehen - oder für die Erweiterung eines bestehenden Inklusionsbetriebes um zusätzliche Arbeitsplätze - können bis zu 70 Prozent der Kosten vom Integrationsamt bezuschusst werden. Mindestens 30 Prozent der investiven Kosten sind vom Arbeitgeber als Eigenanteil zu erbringen. Ein neu geschaffener Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen kann mit bis zu 20.000 € gefördert werden. Im Rahmen der "Initiative Inklusion im Betrieb" können, abhängig von der Mittelverfügbarkeit, bis zu 50.000 € gefördert werden.

Die Lohnkosten der schwerbehinderten Beschäftigten werden mit einer Pauschale in Höhe von 30 % des Arbeitnehmerbruttogehaltes gefördert. Wird den schwerbehinderten Beschäftigten der bremische Landesmindestlohn gezahlt, werden die Lohnkosten mit einer Pauschale von 35 % des Arbeitnehmerbruttogehalts gefördert.

Es werden außerdem Hilfen für den so genannten besonderen Aufwand geleistet. Dabei handelt es sich um den Aufwand, der in Inklusionsbetrieben im Vergleich zu anderen Unternehmen durch die Beschäftigung eines hohen Anteils von schwerbehinderten Menschen der Zielgruppe entsteht. Hierzu zählen insbesondere:

  • eine überdurchschnittlich aufwändige berufsbegleitende Betreuung
  • eine zeitweise oder dauerhafte psychosoziale Betreuung am Arbeitsplatz
  • das Vorhalten spezieller behinderungsgerechter Betriebsstrukturen und -prozesse.

Für den besonderen Aufwand werden bis zu 250 € monatlich je schwerbehindertem Beschäftigten gezahlt.

Die beiden laufenden Zuschüsse in Summe dürfen maximal 50 % des monatlichen Bruttogehaltes ausmachen.

Die Fördergrundsätze für das Land Bremen finden Sie in den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Förderung von Inklusionsbetrieben nach §§ 215 ff. SGB IX (BIH-Empfehlungen) und dem Aktionsprogramm "Initiative Inklusion im Betrieb" zur Förderung neuer Inklusionsbetriebe und Abteilungen.

Inklusionsbetriebe werden auch von Aktion Mensch gefördert.

Haben Sie Fragen oder eine Projektidee? Dann sprechen Sie bitte mit uns. Wir unterstützen und beraten Sie gern!