Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Während jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, sind in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent der Mitarbeiter schwerbehindert.
Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe und Abteilungen. Sie unterliegen den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen.
Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen:
Zielgruppe
In Inklusionsbetrieben werden schwerbehinderte Menschen beschäftigt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände (z. B. Alter, mangelnde Qualifikation) trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Zu dieser Zielgruppe gehören insbesondere:
Förderung von Inklusionsbetrieben im Land Bremen
Inklusionsbetriebe werden vom Integrationsamt finanziell unterstützt, sowohl durch einmalige als auch durch monatliche Zuschüsse.
Von den Investitionskosten, die für den Aufbau eines neuen Inklusionsbetriebes entstehen - oder für die Erweiterung eines bestehenden Inklusionsbetriebes um zusätzliche Arbeitsplätze - können bis zu 70 Prozent der Kosten vom Integrationsamt bezuschusst werden. Mindestens 30 Prozent der investiven Kosten sind vom Arbeitgeber als Eigenanteil zu erbringen. Ein neu geschaffener Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen kann mit bis zu 20.000 € gefördert werden.
Es werden Hilfen für den so genannten besonderen Aufwand geleistet. Dabei handelt es sich um den Aufwand, der in Inklusionsbetrieben im Vergleich zu anderen Unternehmen durch die Beschäftigung eines hohen Anteils von schwerbehinderten Menschen der Zielgruppe entsteht.
Hierzu zählen insbesondere:
Für Inklusionsbetriebe, die ab dem 01.01.2018 den Betrieb aufnehmen, wird während der ersten fünf Jahre dafür ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 200 € je schwerbehindertem Beschäftigten gezahlt. Zusätzlich wird ein pauschaler Zuschuss zu den Lohnkosten der schwerbehinderten Beschäftigten gezahlt. Während der ersten fünf Betriebsjahre werden 30 Prozent des Arbeitnehmerbruttogehaltes übernommen.
Haben Sie Fragen oder eine Projektidee? Dann sprechen Sie bitte mit uns. Wir unterstützen und beraten Sie gern!
Thomas Mundl, Telefon: +49 421 3615294
e-mail: Thomas.Mundl@avib.bremen.de
Anke Treseler, Telefon: +49 421 3615328
e-mail: Anke.Treseler@avib.bremen.de
Fördermöglichkeiten bestehen neben den Leistungen des Integrationsamtes auch von Aktion Mensch.
Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite von Aktion Mensch.