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Technischer Beratungsdienst

Bei der Neugestaltung oder der behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen ist oft fachtechnische Unterstützung notwendig und erwünscht.

Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte können sich bei uns beraten lassen, zum Beispiel bei

  • dem Einsatz technischer Arbeitshilfen,
  • der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • Neuschaffung von Arbeitsplätzen,
  • innerbetrieblichen Umsetzungen,
  • behindertengerechten Baumaßnahmen.

Unsere Technische Beraterin schätzt bei Anträgen auf begleitende Hilfen den Umfang der benötigten Unterstützung ein.
Darüber hinaus kann der Technische Beratungsdienst auch bei Präventions-, Kündigungsschutz- und Widerspruchsverfahren hinzugezogen werden.