Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung bestehen darin, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu achten. Sie kann auch Maßnahmen, die diesen zugute kommen, beantragen und ist Ansprech- und Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte.
Weiterhin unterstützt sie Beschäftigte bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder einer Gleichstellung, wirkt bei einer betrieblichen Inklusionsvereinbarung oder bei einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement mit und nimmt am Kündigungsschutzverfahren teil.
Die Schwerbehindertenvertretung bildet gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers das betriebliche Integrationsteam.
Das Integrationsamt Bremen steht der Schwerbehindertenvertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hilfreich zur Seite. Dazu gehört auch unser umfangreiches aktuelles Informations- und Schulungsangebot.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und das ZB Digitalmagazin - Behinderung und Beruf bieten weitere Möglichkeiten zur Information an.
Ergänzend zu unserem Schulungsangebot gibt es von der BIH Selbstlernkurse zu den Themen SBV-Wahl und Schwerbehindertenversammlung.
Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten
Der Kurs Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten erklärt was bei der Organisation zu beachten ist und lehrt alle wichtigen Schritte der Vorbereitung und der Durchführung einer Versammlung.
Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung steht alle vier Jahre an. Um einen besseren Überblick zu verschaffen wurde die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in drei Kurse unterteilt:
Grundlagen
Im Grundlagen-Kurs werden Vertrauenspersonen, Stellvertreter, Wahlleitungen und andere Funktionsträger mit den Grundlagen der SBV-Wahl vertraut gemacht. Unter anderem erfahren Teilnehmende welche Wahlverfahren es gibt, wer die Wahl einleiten kann und welche Voraussetzungen für eine Wahl erfüllt sein müssen.
Vereinfachtes Wahlverfahren
Im vereinfachten Wahlverfahren wird gewählt, wenn unter 50 (aber mindestens fünf) Wahlberechtigte im Betrieb sind und wenn der Betrieb nicht aus räumlich weit voneinander entfernten Teilen besteht. Ob die Wahlversammlung vor Ort oder online stattfindet, entscheiden die Akteure, die zur Wahl einladen.
Förmliches Wahlverfahren
Das förmliche Wahlverfahren wird angewendet, wenn es mindestens 50 Wahlberechtigte gibt oder der Betrieb aus räumlich weit voneinander entfernten Teilen besteht. Wenn es im Betrieb bereits eine SBV gibt, bestellt die SBV einen Wahlvorstand aus drei Beschäftigten, der dann die Wahl organisiert. In diesem Online-Kurs erfahren Teilnehmende unter anderem was die Aufgaben des Wahlvorstands sind, wie die Stimmabgabe vorzubereiten und was nach der Wahl zu tun ist.