Der/Die Inklusionsbeauftragte achtet darauf, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den schwerbehinderten Menschen im Betrieb eingehalten werden. Sie/Er hat die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen. Sie oder er hat sich aktiv für das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.Inhalt der Tagesveranstaltung ist es, die Funktion des/der Inklusionsbeauftragten umfassend zu beleuchten. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Tipps für erfolgreiche gute Arbeit vermittelt.
• Überblick und Grundlagen des/der Inklusionsbeauftragten
• Aufgaben des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-)behinderter Menschen
• Aufgaben des Inklusionsbeauftragten
• Innerbetriebliche Zusammenarbeit